Behandlungskosten

Privatversicherte und/ oder beihilfeberechtigte Personen erhalten von ihrem Kostenträger eine Erstattung der Leistungen. Die Höhe des Betrages hängt von dem Tarif und der Versicherungsgesellschaft ab. Abrechnungsgrundlage ist immer die Gebührenordnung für Heilpraktiker, die GbüH.
Gesetzlich Versicherte haben keinen Anspruch auf Erstattung der Heilpraktiker- Leistungen. Eine weitere Möglichkeit ist eine private Zusatzversicherung.
Die Rechnungsstellung erfolgt unter detaillierter Angabe der Diagnose/n, Leistungen und Gebührensätze